von Markus Rupprecht
Vortrag Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Vortrag Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Stellen Sie sich vor, Sie werden morgen bei einem Unfall so schwer verletzt, dass Sie handlungsunfähig im Koma im Krankenhaus auf der Intensivstation liegen. Wer soll dann nach Ihrem Willen für Sie entscheiden, was mit Ihnen geschieht?
Über solche Fragen und noch viel mehr referierte auf Einladung der BPO Rudolf Michel- Glöckler, Sprecher der AG Patientenverfügung am Universitätsklinikum Ulm am vergangenen Freitag im gut besuchten Bürgerzentrum.
Wer kann eine Patientenverfügung verfassen? Was sind die Voraussetzungen dafür? Wie wird sie so formuliert, dass im Zweifelsfall Bevollmächtigte oder Ärzte wissen was zu tun ist?
Es gibt auch im Alltag eine Menge Angelegenheiten, wo Angehörige nicht ohne weiteres für einen Handlungsunfähigen Entscheidungen treffen können. Deshalb sollte sich jeder Gedanken darüber machen, wer im Bedarfsfall für ihn handelt und entscheidet damit nicht ein externer Betreuer amtlich eingesetzt werden muss. Durch eine Vorsorgevollmacht kann man hier schon vorbauen.
Im Anschluss an das sehr interessante und gut verständliche Referat gab es noch viele Fragen und Diskussionen. Der Bürgerverein wird auch in Zukunft bemüht sein, zu aktuellen Themen kompetente Fachleute einzuladen.